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Genau hinschauen
Die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung sollte man
gründlich prüfen lassen
Die sogenannte Bau- und Leistungsbeschrei-
bung ist die Grundlage jedes Bauwerkvertra-
ges. In ihr wird festgelegt, welche Leistung
der Unternehmer gegenüber dem Auftrag-
nehmer zu erbringen hat. Angehende Bau-
herren sollten die Bau- und Leistungsbe-
schreibung daher vor Unterschrift unter den
Werkvertrag von einem Fachmann prüfen
lassen.
Rechtlich bindend ist nur die Bau-
und Leistungsbeschreibung
Ein schöner Hochglanzprospekt oder Ver-
sprechungen auf der Homepage sehen meist
hübsch aus, sind aber keine rechtliche
Grundlage für einen Werkvertrag. Darauf
weist die Schutzgemeinschaft für Baufinan-
zierende e.V. hin.„Es ist in der Regel unerheb-
lich, was in einem Verkaufsprospekt steht
oder im Verkaufsgespräch mündlich verein-
bart wurde. Rechtlich bindend ist ausschließ-
lich die dem Vertrag beigefügte Bau- und
Leistungsbeschreibung“, erläutert Florian
Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft. Der
Unternehmer schulde ausschließlich den da-
rin dargelegten Leistungsumfang.
Bei Untersuchungen musste die Schutzge-
meinschaft jedoch feststellen, dass eine gro-
ße Anzahl überprüfter Bau- und Leistungs
beschreibungen nicht den Anforderungen
genügen. „Exakte Angaben zu Qualität und
Quantität der Baustoffe werden oft vermie-
den, erwartete Leistungen wie etwa die Pla-
nung sind nicht enthalten. Zudem werden
Kosten auf den Bauherrn abgewälzt, mit de-
nen er nicht gerechnet hat“, so Florian Haas.
So bedeute das kleine Wörtchen „bauseits“
beispielsweise, dass diese Leistung vom Auf-
traggeber zu erbringen und bezahlen sei.
Dies, so Haas, sei keineswegs jedem ange-
henden Bauherren klar: „Ebenso bedeutet
‚schlüsselfertig‘ zur Überraschung vieler Bau-
herren nicht‚bezugsfertig“.
Die Hilfe unabhängiger
Fachleute nutzen
Um Klarheit über die vereinbarte Leistung zu
erhalten, rät die Schutzgemeinschaft dazu,
die Bau- und Leistungsbeschreibung mit Hil-
fe unabhängiger Fachleute zu prüfen und
gegebenenfalls zu konkretisieren. Mitglie-
dern wird über den Partner„Verein zur Quali-
tätskontrolle am Bau e.V.“ (VQC) ein Fach-
mann in der Nähe vermittelt. Unter www.
finanzierungsschutz.deerhalten Mitglieder
und andere Bauwillige weitere wertvolle Hin-
weise zu diesen und anderen Themen, es ste-
hen Checklisten, Ratgeber und Angebote
rund um den Hausbau zur Verfügung.
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