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FRISIUS & PARTNER GbR

RECHTSANWÄLTE UND NOTARE

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KLAUS HELLmANN

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Gesellschaftsrecht

Erbrecht

CHRISTIAN DRAEGER

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

Bankrecht

Steuer- und Insolvenzstrafrecht

Genau hinschauen

Die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung sollte man

gründlich prüfen lassen

Die sogenannte Bau- und Leistungsbeschrei-

bung ist die Grundlage jedes Bauwerkvertra-

ges. In ihr wird festgelegt, welche Leistung

der Unternehmer gegenüber dem Auftrag-

nehmer zu erbringen hat. Angehende Bau-

herren sollten die Bau- und Leistungsbe-

schreibung daher vor Unterschrift unter den

Werkvertrag von einem Fachmann prüfen

lassen.

Rechtlich bindend ist nur die Bau-

und Leistungsbeschreibung

Ein schöner Hochglanzprospekt oder Ver-

sprechungen auf der Homepage sehen meist

hübsch aus, sind aber keine rechtliche

Grundlage für einen Werkvertrag. Darauf

weist die Schutzgemeinschaft für Baufinan-

zierende e.V. hin.„Es ist in der Regel unerheb-

lich, was in einem Verkaufsprospekt steht

oder im Verkaufsgespräch mündlich verein-

bart wurde. Rechtlich bindend ist ausschließ-

lich die dem Vertrag beigefügte Bau- und

Leistungsbeschreibung“, erläutert Florian

Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft. Der

Unternehmer schulde ausschließlich den da-

rin dargelegten Leistungsumfang.

Bei Untersuchungen musste die Schutzge-

meinschaft jedoch feststellen, dass eine gro-

ße Anzahl überprüfter Bau- und Leistungs­

beschreibungen nicht den Anforderungen

genügen. „Exakte Angaben zu Qualität und

Quantität der Baustoffe werden oft vermie-

den, erwartete Leistungen wie etwa die Pla-

nung sind nicht enthalten. Zudem werden

Kosten auf den Bauherrn abgewälzt, mit de-

nen er nicht gerechnet hat“, so Florian Haas.

So bedeute das kleine Wörtchen „bauseits“

beispielsweise, dass diese Leistung vom Auf-

traggeber zu erbringen und bezahlen sei.

Dies, so Haas, sei keineswegs jedem ange-

henden Bauherren klar: „Ebenso bedeutet

‚schlüsselfertig‘ zur Überraschung vieler Bau-

herren nicht‚bezugsfertig“.

Die Hilfe unabhängiger

Fachleute nutzen

Um Klarheit über die vereinbarte Leistung zu

erhalten, rät die Schutzgemeinschaft dazu,

die Bau- und Leistungsbeschreibung mit Hil-

fe unabhängiger Fachleute zu prüfen und

gegebenenfalls zu konkretisieren. Mitglie-

dern wird über den Partner„Verein zur Quali-

tätskontrolle am Bau e.V.“ (VQC) ein Fach-

mann in der Nähe vermittelt. Unter www.

finanzierungsschutz.de

erhalten Mitglieder

und andere Bauwillige weitere wertvolle Hin-

weise zu diesen und anderen Themen, es ste-

hen Checklisten, Ratgeber und Angebote

rund um den Hausbau zur Verfügung.

djd

Immobilien /Versicherungen / Finanzen

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